Pressemitteilung: Bescheide wegen Nichterfüllung des Schiedsrichtersolls
Für einige Vereine/Spielgemeinschaften des Handballbezirkes Darmstadt ist es die Postnachricht des Jahres und meist auch die, die sie am meisten verfluchen: Die Bescheide wegen der Nichtbeachtung der Schiedsrichtergestellung gemäß den §§ 19—31 der Schiedsrichterordnung des HHV. So der offizielle Titel der Bescheide der Sportinstanz.
18 Bescheide hat Lutz Scheibe, der Vorsitzende des Bezirksspielausschusses, für die Saison 2013/2014 im Oktober versendet. In den meisten Fällen sind es „nur“ Geldstrafen, aber neun Mannschaften bekommen zusätzlich noch Punktabzüge. Für einige Vereine sind indes die Punktabzüge, die im Wiederholungsfall (für jeden fehlenden Schiedsrichter ein Punkt) bei der obersten im Bereich des HHV spielenden aktiven Mannschaft fällig werden, mindestens genauso schmerzhaft wie die Geldstrafe. Für die betroffenen Vereine sollten sowohl die Geldbußen, also auch evtl. Punktabzüge eigentlich nicht überraschend sein. Mit Hilfe der Schiedsrichterordnung des HHV und einem Überblick über die Schiedsrichter und Funktionsträger, die wie Schiedsrichter gezählt werden, lässt sich bereits im Frühjahr jeden Jahres das Strafmaß berechnen. Für manchen ist es natürlich viel interessanter zu erfahren, wie viele Punkte der Ligakonkurrent — vor allem im Kampf um den Abstieg oder Aufstieg — abgezogen bekommt.
Wie man erfolgreich sein Schiedsrichterdefizit abbauen kann, das zeigt das Beispiel der HSG Bensheim/Auerbach, die erstmals seit Jahren ihr Schiedsrichtersoll erfüllt, was zum einen der Oberligamannschaft Punktabzüge erspart und zum anderen die Kasse der Spielgemeinschaft schont. Der Sinn der Geldstrafen und Punktabzüge ist es bekanntlich die Anzahl der Schiedsrichter im HHV zu erhöhen. Diese, für viele Vereine recht schmerzhafte Maßnahme ist in dieser Hinsicht ausgesprochen wirksam.

Bzgl. Schiedsrichtermangel ist dies noch Zukunftsmusik.
Verein | Punktabzug | betroffene Mannschaft |
---|---|---|
TV Asbach | 1 | LL Süd Männer |
TV Bischofsheim | 2 | BLB Frauen |
ESG Crumstadt/Goddelau | 1 | BOL Männer |
ESG Crumstadt/Goddelau | 2 | BOL Frauen |
HSG Dornheim/Groß-Gerau | 2 | BOL Frauen |
SV Erbach | 1 | BOL Männer |
TSV Gadernheim | 1 | BLB Frauen |
MSG Nieder-Liebersbach/Reisen/Ober-Mumbach | 2 | BLA Männer |
HSG Ried | 3 | BLA Männer |
Schiedrichterordnung |
§ 26 Folgen der Nichterfüllung des Schiedsrichtersolls im ersten Jahr
Wird das Schiedsrichtersoll (§§ 21 bis 23 Sch O) von einem Verein nicht erfüllt, so muß der Bezirksvorsitzende eine Geldstrafe in Höhe von 200,00 € je fehlendem Schiedsrichter im Verein aussprechen.
§ 27 Folgen der Nichterfüllung des Schiedsrichtersolls im zweiten Jahr
§ 28 Folgen der Nichterfüllung des Schiedsrichtersolls ab dem dritten Jahr
Anmerkung: Alle Angaben ohne Gewähr. Rechtlich gültig sind die Angaben in den den Vereinen zugestellten Bescheiden.
Autor: Armin Kübelbeck