Arbeitskreis Jugend
Der Arbeitskreis Jugend führt jährlich mindestens eine Versammlung mit den Jugendwarten der Vereine durch.
§ 59 HHV-Satzung
Dem Arbeitskreis Jugend (Bezirk) obliegt die Planung und Durchführung der Jugendspiele auf Bezirksebene und der Vergleichs- und Auswahlspiele der Jugend des Bezirks. Er hat die Aufgabe, den AK Jugend (Verband) bei dessen Aufgabenerfüllung zu unterstützen und ist verpflichtet, die Vereinsjugendwarte zu schulen und fortzubilden.